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   BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 20.16   

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https://dejure.org/2017,7747
BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 20.16 (https://dejure.org/2017,7747)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2017 - 4 VR 20.16 (https://dejure.org/2017,7747)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2017 - 4 VR 20.16 (https://dejure.org/2017,7747)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Umbau der Höchstspannungsfreileitung zur Erhöhung der Transportkapazität; Feststellung des Plans zur Umbeseilung der bestehenden Hochspannungsmasten; Abwägung der Eigentümerbelange hinsichtlich Lärmimmissionen

  • rewis.io

    Höchstspannungsfreileitung; vorläufiger Rechtsschutz; Vorbelastung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umbau der Höchstspannungsfreileitung zur Erhöhung der Transportkapazität; Feststellung des Plans zur Umbeseilung der bestehenden Hochspannungsmasten; Abwägung der Eigentümerbelange hinsichtlich Lärmimmissionen

  • rechtsportal.de

    Umbau der Höchstspannungsfreileitung zur Erhöhung der Transportkapazität; Feststellung des Plans zur Umbeseilung der bestehenden Hochspannungsmasten; Abwägung der Eigentümerbelange hinsichtlich Lärmimmissionen

  • datenbank.nwb.de

    Höchstspannungsfreileitung; vorläufiger Rechtsschutz; Vorbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.12.2016 - 4 A 4.15

    Gemeindeklagen gegen Höchstspannungsfreileitung von Kruckel nach Dauersberg

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 20.16
    Auch insoweit kann der Senat offen lassen, ob die von den Antragstellern als Alternative zum planfestgestellten Vorhaben (Umbeseilung der bestehenden Masten in der Bestandstrasse) angesprochene Möglichkeit eines Ersatzneubaus in anderer Trasse im Ergebnis auf ein anderes Projekt hinausliefe (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 85 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 32) und die Planfeststellungsbehörde diese Möglichkeit bereits aus diesem Grund nicht näher prüfen musste.

    Wie bereits dargelegt, ist die Planfeststellungsbehörde wegen der Situationsgebundenheit der betroffenen Grundstücke nicht gehindert, an eine tatsächlich bestehende Vorbelastung anzuknüpfen (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 35).

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2017 - 4 VR 20.16
    Auch insoweit kann der Senat offen lassen, ob die von den Antragstellern als Alternative zum planfestgestellten Vorhaben (Umbeseilung der bestehenden Masten in der Bestandstrasse) angesprochene Möglichkeit eines Ersatzneubaus in anderer Trasse im Ergebnis auf ein anderes Projekt hinausliefe (BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 85 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2016 - 4 A 4.15 - Rn. 32) und die Planfeststellungsbehörde diese Möglichkeit bereits aus diesem Grund nicht näher prüfen musste.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2018 - 5 KM 213/18

    Planfeststellungsverfahren betr. eine Gasversorgungsleitung

    Mit ihr hat der Bundesgesetzgeber der Verwirklichung des Vorhabens auf eigenes Risiko des Vorhabenträgers insoweit den Vorrang eingeräumt bzw. das öffentliche Interesse an einem zügigen Ausbau auch von Gasversorgungsleitungen anerkannt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.02.2017 - 4 VR 20.16 -, juris Rn. 22).
  • VG Sigmaringen, 07.09.2017 - 5 K 587/17

    Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen

    Dies entspricht der Rechtsprechung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.02.2017, 4 VR 20.16, Rn. 3, juris), bei denen aufgrund des gesetzlichen Grundsatzes des Planerhalts (vgl. § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG) eine Aufhebung nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt.
  • OVG Hamburg, 23.06.2017 - 1 Bs 14/17

    Notwendigkeit der Verträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung;

    Dies entspricht der Rechtsprechung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.2.2017, 4 VR 20.16, juris Rn. 3), bei denen aufgrund des gesetzlichen Grundsatzes des Planerhalts (vgl. § 75 Abs. 1a Satz 2 VwVfG) eine Aufhebung nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht kommt.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.08.2018 - 3 M 14/16

    Mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung betreffend die Errichtung und den

    Letzteres würde der Rechtsprechung zum vorläufigen Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschlüsse entsprechen (vgl. BVerwG, B. v. 14.02.2017 - 4 VR 20.16 -, juris Rn. 3).
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